Kerntechnische Anlagen
Kerntechnische Anlagen unterliegen dem Atomgesetz. Als besondere Konsequenz sind daher die Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausgelegt. Das bedeutet, dass man einem Anpassungsdruck an die jeweils sicherste Technik unterliegt. Daher sind in unserem Regelwerksmonitoring selbstverständlich auch die Regelungen der KTA (kerntechnischer Ausschuss) erfasst.
Umsere Kompentenzen im Bereich Kerntechnischer Anlagen umfassen u.a.:
- Abgrenzung atomrechtlicher und gewerberechtlicher Anforderungen
- Prüfhandbücher und Bestimmung der Anforderungen an wiederkehrenden Prüfungen (Arbeitsmittel- und Prüftypenkatalog)
- Regelwerksmonitoring unter Einbeziehung des KTA-Regelwerks
- SIL-Bestimmung von Überwachungen und Steuerungssystemen