Ohne GBU geht heut zu Tage nichts mehr. Nicht nur das Arbeitsschutzgesetz, sondern zahlreiche andere Vorschriften verlangen GBU. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Betrieb zwischen statischen und dynamischen Gefährdungsbeurteilungen unterschieden wird: Die statischen GBU beziehen sich z.B. auf festgelegte Tätigkeiten oder Arbeitsmittel und sind fest dokumentiert. Die dynamischen GBU werden ereignisbezogen erstellt, z.B. im Rahmen von Bau- oder Instandhaltungsprojekten, bei Arbeiten, die einer besonderen Genehmigung bedürfen oder bei atypischen, einmaligen Tätigkeiten.
Folgende Anforderungen sind an Gefährdungsbeurteilungen zu stellen:
- Eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel, die aus mehreren, langen Listen mit vielen Leerfelden besteht, ist wenig hilfreich.
- Der operative Mitarbeiter darf sich nicht durch die endlosen Listen kämpfen müssen, sondern kann in einer Zusammenfassung, einem Arbeitsfreigabeschein oder in der Betriebsanweisung die Ergebnisse der GBU auf einen Blick erkennen.
- Zu einer GBU gehört auch eine Risikoabschätzung. Sie ist Grundlage für das akzeptierte Schutzniveau. Schutzmaßnahmen sind abhängig von diesem Schutzniveau festzulegen.
- Schließlich lassen sich alle Schutzmaßnahmen aus den GBU ableiten: man kann also daraus begründen, warum eine Schutzmaßnahme erforderlich ist aber auch warum darüberhinausgehende Schutzmaßnahmen nicht als notwendig erachtet werden.
- Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung hat der jeweilige Linienvorgesetzte. Die Verantwortlichen mit operativem KnowHow und Anlagenkenntnisse sind daher unbedingt mit einzubeziehen.
sigeus erbringt bzgl. der Gefährdungsbeurteilungen u.a. folgende Leistungen:
- Prüfung des vorhandenen Systems von Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich Regelwerkskonformität und operative Nützlichkeit
- Strukturierung von Arbeitsmitteln und Tätigkeiten um Gefährdungsbeurteilungen möglichst effizient erstellen zu können
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Systematiken und Software zur schnellen und einfachen Erstellung von dynamischen GBU
- Bereitstellung und Anpassung branchentypischer Gefährdungskataloge
- Pflichtenkatalog für das Abprüfen von Pflichteinhaltungen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen