Vorbeugung des Organisationsverschuldens
Werden in Ihrem Verantwortungsbereich Pflichten nicht umfänglich erfüllt und kommt es zu schädigenden Ereignissen, so haften Sie als Führungskraft - und zwar auch für Ihre Mitarbeiter oder beauftragte Fremdfirmen.
So können Sie sich entlasten: Mehr Informationen